Seit 1984
vertritt der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V. Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste in privater Trägerschaft im gesamten Bundesgebiet.
Heute stehen mehr als 50 % der ambulanten wie auch der (teil-) stationären Einrichtungen in privater Trägerschaft. Auch wir nehmen an Mitgliederstärke und Bedeutung ständig zu.
In unserem Verband sind Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe des SGB XI und SGB XII mit unterschiedlichen sozialen Angeboten organisiert.
Was wir
für Sie tun?
Unser Ziel ist es, Sie als unser Mitglied in Ihrer täglichen Arbeit zu
unterstützen und Ihnen die beste Lobby zu schaffen.
Entlasten.
Bei Fragen zu Ihrer Pflegeeinrichtung oder Ihrem ambulanten Dienst beraten wir Sie gerne. Eine Vielzahl von Musterverträgen und Arbeitshilfen steht Ihnen zur Verfügung. Für unsere Mitglieder selbstverständlich kostenlos.
Begleiten.
Bei Prüfungen durch MDK und Heimaufsicht, in Verhandlungen zu Pflegesätzen, Vergütungsbedingungen und Investitionskosten und bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen stehen wir Ihnen zur Seite. Gerne auch persönlich „vor Ort“.
Vertreten.
Ihre Interessen vertreten wir beim Abschluss von Rahmenverträgen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, als Mitglied in Schiedsstellen und in Anhörungsverfahren zu Gesetzgebungsvorhaben auf Bundes- und Länderebene.
Informieren.
Qualitätsmanagement, aktuelle Rechtsprechung, gesetzliche Änderungen – mit APH-Direkt bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
APH-Direkt
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Mitgliedschaft
Was kostet Sie eine Mitgliedschaft im APH Bundesverband e.V.?
Im Kosten-Nutzen-Verhältnis kaum etwas, denn der APH Bundesverband e.V. bietet professionelle Hilfe in einem Komplettpaket. Sie müssen keine versteckten Kosten durch eine Servicegesellschaft befürchten!
Bzgl. der Konditionen für Ihre Einrichtung wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Beitragsreduzierung
Neumitglieder können im ersten Jahr der Mitgliedschaft eine
Beitragsreduzierung erhalten.
Sie sind noch Mitglied in einem anderen Verband?
Kein Problem. Sollten Sie trotz Kündigung in Ihrem alten Verband dort noch vorübergehend beitragspflichtig sein, so entfällt Ihre Beitragspflicht bei uns, längstens jedoch für 12 Monate.
Unser Angebot hat Sie überzeugt aber Sie wünschen noch weitere Informationen?
Dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch.
Für eine Infomappe mit weiteren Informationen zur Arbeit des APH Bundesverbandes e.V., unserer Satzung sowie der Beitragsordnung schreiben Sie uns gerne.